Wie Regierungsrat Martin Neukom an der Medienkonferenz vom 2. Juli 2024 bekannt gegeben hat, sollen künftig im Kanton Zürich in 35 Gebieten über 100 industrielle Windturbinen mit Höhen von bis zu 220 Metern die Landschaft entstellen, Wohneigentum und Naherholungsgebiete entwerten und die Lebensqualität von Anwohnerinnen und Anwohnern beeinträchtigen.
Solche gigantischen Anlagen überragen die Grösse anderer Bauten massiv und sind auf weite Distanzen prägnant sichtbar. In der Nacht müssen die Turbinen aus Gründen der Flugsicherheit mit weitherum sichtbaren Blinklichtern befeuert werden und die (Infra-)Schallemissionen gefährden die Gesundheit von Anwohnerinnen und Anwohnern. Die überwiegende Mehrzahl der für den Bau von Windturbinen vorgeschlagenen Gebiete liegt dabei ganz oder teilweise im Wald, was ökologisch besonders problematisch ist.
Die vorgesehenen "Eignungsgebiete" schliessen dabei selbst landschaftliche Wahrzeichen und wichtige Erholungsgebiete für die Bevölkerung wie den Pfannenstiel ein. Auch BLN Schutzgebiete (Glaziallandschaft Thur/Rhein, Irchel) wären von den gigantischen Turbinen und neuen schwerlastfähige Zufahrtsstrassen betroffen. Um diese Pläne zu ermöglichen ist vorgesehen die Gemeinden zu entmachten, Landeigentümer bei Bedarf zu enteignen und Standorte auch gegen den Willen der betroffenen Bevölkerung zu realisieren.
Damit wird deutlich, dass einige der schönsten, grossartigsten und auch biologisch wertvollsten Landschaften des Kantons Zürich betroffen sein könnten und - falls alle diese Pläne realisiert würden - die Landschaft des Kantons Zürich flächendeckend entstellt würde.
Ist im europäischen Vergleich schon das Windenergiepotential in der Schweiz sehr gering, so hat gemäss nationalem Windatlas der Kanton Zürich selbst im landesweiten Vergleich ein geringes Potential. Der Bau von Windturbinen im Kanton Zürich hält deshalb keiner halbwegs unvoreingenommenen Güterabwägung stand. Windturbinen werden bei den hiesigen Windverhältnissen weder die Stromproduktion sichern, noch das Klima schützen. Solche Anlagen würden hier nur gebaut, um ein (leider sehr sichtbares) "Zeichen" zu setzen und weil den Betreibern üppige Subventionen winken. Dafür aber sollen Landschaft und Lebensqualität nicht geopfert werden!
Zudem bestehen gerade im bereits dicht bebauten Kanton Zürich auf existierender Infrastruktur Flächen im Überfluss auf denen sich Photovoltaik installieren lässt um den Ausbau erneuerbarer Stromproduktion voranzubringen, auch ohne in den wenigen noch einigermassen naturbelassenen Gebieten weitere Infrastrukturbauten erstellen und Naturböden versiegeln zu müssen. Ebenso spricht die hohe Besiedlungsdichte im Kanton für den Erhalt der wenigen naturnahen Erholungsgebiete, welche für die Bevölkerung der Ballungszentren auch mit dem öffentlichen Verkehr gut erreichbar sind.
Wir verstehen uns als kantonaler Dachverband für regionale Organisationen welche sich gegen die einzelnen im Kanton geplanten Windindustrie-Gebiete zur Wehr setzen werden und wir wollen zudem mit unserem Engagement auf kantonaler Ebene zum Schutz der Bevölkerung, Natur und Landschaft beitragen.
Es sind aktuell und bis am 31. Oktober 2024 zwei Vorlagen der Baudirektion in der Vernehmlassung, mit welchen der Bau von bis zu 120 industriellen Windturbinen im Kanton forciert werden soll.
Richtplanteilrevision Windenergie:
Neu aufgenommen wurden 35 Eignungsgebiete für Windenergie mit 110-120 Grosswindkraftanlagen, davon sind 20 Gebiete definitiv festgesetzt und 15 als Zwischenergebnis.
Änderung Energiegesetz:
Entmachtung der Gemeinden bei Windparks durch Einführung eines Kantonalen Plangenehmigungsverfahrens.
Mit der Plangenehmigung wird auch das Enteignungsrecht erteilt (Art. 16c PBG).
Drei Möglichkeiten, wie Sie dagegen Einwendungen erheben können – Frist bis 31. Oktober 2024:
1. Schnell und einfach: schriftlich mittels Vorlage zum Ausfüllen und Ankreuzen
2. Für Engagierte: Vorlage für individuelles Schreiben
Am wirkungsvollsten sind individuell verfasste Eingaben, gerne auch nur zu bestimmten Eignungsgebieten. Argumente finden Sie in unserem Argumentarium (PDF weiter unten auf dieser Seite).
Für die elektronische Mitwirkung muss man sich zuerst auf der kantonalen Webseite registrieren und kann dann seine Einwendungen im Internet eingeben. Wer das noch nicht kennt, für den ist das Verfahren meist gewöhnungsbedürftig, kompliziert und unübersichtlich. Für die Richtplanteilrevision Windenergie und Änderung des Energiegesetzes muss man sich jeweils separat anmelden:
Eignungsgebiete Pfannenstiel, Obsirain, Küsnachter Berg und Zollikerberg (Nr. 42, 32, 43 und 44):
Visualiesierungen
Für drei der früher in den Medien diskutierten Standorte im Kanton Zürich (Albiskette, Pfannenstiel, Bachtel) haben wir eine animierte Visualisierung erstellt, basierend auf echtem Anlagetypen (Enercon E-138, Gesamthöhe 219m), präzisen Geodaten von swisstopo und Landschaftsaufnahmen. Die Albiskette ist mittlerweilen als Standort entfallen, weil Windturbinen da den Wetterradar von Meteoschweiz stören würden, ein Umstand welchen Regierungsrat Neukom an der Medienkonferenz ausdrücklich bedauerte (ab Minute 15:00 in der Medienkonferenz).
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Argumente
Argumente
Güterabwägung: Den beträchtlichen Auswirkungen auf Bevölkerung, Natur und Landschaft steht ein äusserst geringer Nutzen gegenüber.
Es ist offenkundig, dass unsere heutige Lebensweise Infrastrukturbauten unvermeidlich macht, welche Natur und Landschaft beeinträchtigen. Man sollte dabei aber die Auswirkungen auf Bevölkerung, Natur und Landschaft so wie die Kosten ins Verhältnis zum effektiven Nutzen setzen.
Auch eine Staumauer ist keine Augenweide und stellt einen massiven Eingriff in die Natur dar, sie sorgt aber für die zuverlässige Produktion grosser Strommengen, während Windturbinen bei den hiesigen Windverhältnissen nur wenig und in höchstem Masse unzuverlässig Strom produzieren und dabei die Landschaft viel weiträumiger verschandeln, als die Wehre und Staumauern, mit welchen wir zwei Drittel unseres Strombedarfs produzieren können.
Das Missverhältnis in der Güterabwägung wird augenfällig, wenn man konkrete Zahlen betrachtet. So beträgt z.Bsp. die Jahresleistung des Wasserkraftwerks Verbois im Kanton Genf 466 GWh und damit das 23-Fache dessen was das auf dem Grenchenberg inmitten von BLN- und Jura-Schutzzonen geplante und auf Dutzende von Kilometern sichtbare Windindustriegebiet gemäss Betreiber-Prognosen produzieren wird. Der Beitrag des genannten Windindustriegebietes zur nationalen Stromproduktion wird ein halbes Promille (0.05%) betragen, abgesehen davon dass die Windturbinen (im Gegensatz zur Wasserkraft) den Strom dann produzieren, wenn der Wind gerade in geeigneter Geschwindigkeit bläst.
Geringes Windpotential
Die Schweiz im Allgemeinen und der Kanton Zürich im Speziellen sind ungeeignete Standorte für die Nutzung der Windkraft. Ersteres zeigt anschaulich der europäische Windatlas, zu zweiterem hält die Windpotentialstudie des Kantons Zürich von 2014 fest: Auf der nationalen Windkarte der Schweiz wird dem Kanton Zürich ein bescheidenes Windpotential attestiert
Schaut man sich die europäischen Länder an, deren Stromproduktion den höchsten Windstromanteil hat (Dänemark, Irland, Portugal, Deutschland) so sind dies allesamt Länder mit langer Küstenlinie und tiefer Höhenlage, Binnenländer findet man in der Spitzengruppe keine. So ist es auch kaum ein Zufall, dass historisch in der Schweiz gerade einmal eine Windmühle überliefert ist (17. Jh in Lutry VD), während es zahlreiche wasserbetriebene Mühlen gab.
Auch die schlechte Auslastung der heute schon bestehenden Windturbinen zeigt das geringe Potential ganz klar. Im Mittel liegt die Auslastung bei knappen 20%, das ist als würden die Anlagen knapp jeden fünften Tag auf Vollast laufen und die übrige Zeit stillstehen. Dabei kann davon ausgegangen werden, dass die heute bereits existierenden Windturbinen noch an den dafür am geeignetsten Standorten aufgestellt wurden:
Entwertung von Wohneigentum in der Umgebung
In Deutschland, wo mit industriellen Windturbinen schon mehr Erfahrungen vorliegen als in der Schweiz hat eine Studie mehrerer Universitäten die Entwertung von Immobilien im Umkreis von Windturbinen untersucht und ist dabei zu folgenden Ergebnissen gekommen:
Wertverlust von 7.1% im 1-Kilometer Umkreis von Windturbinen
erst ausserhalb von 8-9-Kilometern Umkreis ist kein Wertverlust feststellbar
Wertverlust von bis zu 23% bei sehr alten Häusern und Häusern in ländlichen Gegenden
Die Nassauer Sparkasse schreibt auf ihrer Seite bei der Beratung von Immobilienkäufern explizit: Windräder können ein Grundstück abwerten.
Eine britische Studie kommt zum Schluss, dass Häuser in 2 km Distanz von Windturbinen durchschnittlich 11% ihres Wertes verlieren in 4 km Distanz noch 3%.
In der Schweiz äusserte der Glarner Regierungsrat bei den Diskussionen zum schlussendlich abgelehnten Wind-Industriegbiet Bilten die Befürchtung, Windturbinen würden Neuzuzüger abschrecken, was nichts anderes bedeutet, als dass Immobilien (aufgrund geringerer Nachfrage) entwertet würden. Es wurden auch mehrere Immobilien-Käufe sistiert und Bauvorhaben gestoppt, bevor das Wind-Industriegebiet Bilten definitiv abgelehnt war.
Für die Besitzer betroffener Wohnliegenschaften, häufig Menschen die ein Leben lang für ein Eigenheim gespart haben, wird dies bedeuten, dass sie ihren Lebensabend im Schatten und unter der Lärmbelastung von Windturbinen in ihrer dannzumal nur noch deutlich unter dem ursprünglichen Wert zu verkaufenden Liegenschaften werde verbringen müssen. Nicht auszuschliessen ist auch, dass die Banken in solchen Fällen wegen des gesunkenen Immobilienwertes eine Erhöhung der Eigenmittel fordern, womit auf die Besitzer zusätzlich noch finanzielle Schwierigkeiten zukommen.
(Infra-)Schall und Schattenwurf beeinträchtigen Lebensqualität und Gesundheit der Anwohnerinnen und Anwohnern
Windturbinen erzeugen einerseits hörbaren Schall und andererseits Infraschall, welchen das menschliche Gehör zwar nicht wahrnimmt, wo aber Studien darauf hindeuten, dass Infraschall die Gesundheit beeinträchtigen kann. Gesundheitsschädigungen durch Infraschall von Windturbinen wurde in Frankreich bereits gerichtlich anerkannt und den Geschädigten eine Entschädigung zugesprochen.
Beim hörbaren Lärm welchen die Windturbinen emittieren handelt es sich um eine sich regelmässig wiederholende und lange andauernde Lärmbelastung (Anwohner beschreiben es als pulsierendes „Wummern“), welche bei gleicher Intensität als deutlich unangenehmer empfunden wird, als sporadisch auftretende Geräusche (vergl. z.Bsp. einen tropfenden Wasserhahn oder eine schlecht eingestellte Heizung).
Weiter tritt dieser Lärm völlig entkoppelt von menschlichen Ruhezeiten auf (im Gegensatz z.Bsp. zu Bau- oder Verkehrslärm) – die Turbinen dröhnen dann, wenn der Wind bläst, auch wenn die Anwohner schlafen wollen. Hörbarer Lärm ist nachweislich ein Stressfaktor und hat diverse nachteilige Auswirkungen auf Gesundheit und Wohlbefinden.
Zahlreiche Betroffene berichten von gravierenden Beeinträchtigungen von Gesundheit und Wohlbefinden in der Nähe von Windkraftanlagen und viele Länder haben aus diesem Grund gesetzliche Mindestabstände zu Wohnbauten von 1000 bis 3000 Metern eingeführt. In der Schweiz existieren solche gesetzlichen Mindestabstände bisher nur in einzelnen Gemeinden, landesweit ist in diesem Zusammenhang einzig die Lärmschutzverordnung (LSV) massgebend. Diese stammt dabei von 1986, d.h. aus einer Zeit wo die Erstellung industrieller Windturbinen in der Schweiz kein Thema war.
Hohe Kosten
Kein Investor würde in der Schweiz Windturbinen aufstellen, wenn diese nicht massiv subventioniert würden.
Windstrom wird mit bis zu 23 Rp. pro kWh subventioniert. Dies ist mehr als die Subventionen für Photovoltaik und mehr als das Vierfache des durchschnittlichen Marktpreises für Strom (5 Rp. pro kWh) und es übertrifft sogar den Preis welchen Privatkunden bei Hochtarif bei den meisten Anbietern bezahlen müssen (EKZ: Hochtarif 18.5 Rp/kWh, Niedertarif 13.9 Rp/kWh). So werden pro Turbine bis zu 1.4 Millionen pro Jahr an Subventionen ausgeschüttet, welche Stromkonsumentinnen und Stromkonsumenten bezahlen.
Zu diesen direkten Kosten kommen noch weitere Kosten aufgrund der höchst unsteten Produktion hinzu.
Weil der Windstrom völlig entkoppelt vom Bedarf produziert wird, muss ein guter Teil zwischengespeichert werden, wobei mindestens 20% des gespeicherten Stroms verloren gehen, und wodurch auch weitere Kosten für die Stromspeicherung entstehen.
Dadurch dass der Windstrom (im Gegensatz z.Bsp. zur Photovoltaik) nicht lokal verbraucht oder gespeichert wird, müssen die Übertragungsleitungen auf die Maximalleistung der Turbinen ausgelegt werden, welche aber nur selten erreicht wird (im Jahresmittel produzieren die in der Schweiz bereits existierenden Turbinen durchschnittlich knappe 20% ihrer Maximalleistung).
Rotoren töten Greifvögel, Störche und Fledermäuse
Unlängst machte der Fall eines erschlagenen Steinadlers im Berner Jura traurige Schlagzeilen. Dies nachdem im Schweizer Jura 2009 zum ersten Mal seit 150 Jahren eine Steinadler-Brut nachgewiesen wurde und dort auch heute erst wenige vereinzelte Brutpaare gezählt werden. Im Kanton Zürich leben zwar keine Steinadler, es würden aber auch hier Störche, Greifvögel und Fledermäuse durch industrielle Windturbinen getötet.
Gemäss Birdlife sind in den USA Windturbinen bereits die hauptsächliche Todesursache von Steinadlern und eine kürzlich erschienene internationale Studie (englisch) die im Biosphärenreservat Western Ghats (Indien) durchgeführt wurde, beobachtet einen starken Rückgang von Raubvögeln und dadurch massive Auswirkungen auf das gesamte Ökosystem in der Umgebung von Windparks. Gemäss der Studie sind diese Auswirkungen bisher „stark unterschätzt“ worden.
In der Schweiz nennt BirdLife folgende durch Windturbinen bedrohte Vogelarten:
Birk-, Auer-, Schnee- und Haselhuhn (Vertreibung durch Lebensraumveränderung)
Rotmilan, Schwarzmilan, Falke, Feldlerche, Mäusebussard, Uhu und Käuze, Weiss- und Schwarzstorch (Gefährdung durch Kollision).
Neben Vögeln werden auch Fledermäuse häufig durch Windturbinen getötet. Eurobats ist ein internationales Abkommen zur Erhaltung der europäischen Fledermauspopulationen, welches die Schweiz 2013 unterzeichnet hat. Die in diesem Zusammenhang erstellten "Richtlinien für die Berücksichtigung von Fledermäusen bei Windparkprojekten" (in Englisch) enthalten folgende Empfehlung: Windkraftanlagen sollten nicht in Wäldern oder näher als 200 Meter an Wäldern aufgestellt werden, wegen des hohen Risikos von Tötungen und den gravierenden Auswirkungen auf den Lebensraum die solche Standorte für alle Fledermausarten zur Folge haben.
In der Schweiz werden aufgrund der Topographie und der Besiedlungsdichte Windturbinen häufig auf bewaldeten Kreten und Hügelkuppen geplant (z.Bsp. Mollendruz, Stierenberg) und auch im Kanton Zürich handelt es sich bei vielen in Frage kommenden Standorten um Waldgebiete. Es wird so für das Erstellen der Windturbinen nicht nur Wald gerodet werden müssen, diese Standorte widersprechen auch diametral den Empfehlungen von Eurobats zum Fledermausschutz.
Entstellung der Landschaft und vertrauter Lebensumgebung
Aufgrund der Windverhältnisse müssen Windturbinen auf weitherum sichtbaren Kreten und Hügelkuppen errichtet werden, häufig in noch einigermassen naturbelassenen Gebieten.
Die Anlagen erreichen dabei gigantische Höhen von 230 Metern und überragen damit alle heute in der Schweiz existierenden Bauten (Höhe Hochspannungsmasten ca. 50 Meter, Grossmünstertürme in Zürich 62 Meter, Swissôtel Oerlikon 85 Meter, Sendeturm Üetliberg 186 Meter) und bei Drehung stören die Rotoren von über 100 Metern Durchmesser das Landschaftsbild zusätzlich. In der Nacht müssen die Turbinen aus Gründen der Flugsicherheit mit Blinklichtern befeuert werden, was zu einer Lichtverschmutzung des Nachthimmels führt und besonders in bisher wenig erschlossenen und ländlichen Gebieten massiv ins Auge springen wird.
Hier finden sich photorealistische Visualisierungen basierend auf echten Anlage- und Geodaten, welche veranschaulichen wie in der Schweiz geplante Wind-Industriegebiete die Landschaft beeinträchtigen werden, einschliesslich Visualisierungen des nächtlichen Erscheinungsbildes.
Für die betroffenen Menschen bedeutet dies vielfach einen gravierenden Eingriff in ihre vertraute Lebensumgebung. Gerade Menschen die in bescheidenen Vermögensverhältnissen leben, sind besonders auf ein intaktes Umfeld in unmittelbarer Wohnnähe angewiesen und werde von der Zerstörung ihrer Wohngegend besonders hart getroffen, weil es für sie schwerer ist, sich den Konsequenzen durch Wohnortswechsel zu entziehen. Diese Menschen können es sich auch nicht leisten ihre Ferien und Freizeit an irgendwelchen mondänen Orten rund um den Globus zu verbringen und sind deshalb mehr als andere darauf angewiesen, dass an ihrem Wohnort attraktiver Erholungsraum für kostengünstige Freizeitaktivitäten erhalten bleibt.
Versiegelung von Naturböden
Die gigantischen Betonsockel auf welchen die Turbinen zu stehen kommen bestehen aus über 1000 Tonnen Beton und reichen mehrere Meter tief in den Boden. Ein Rückbau ist nicht verbindlich geregelt und es ist zu erwarten, dass aus Kostengründen zumindest ein Teil des Betonsockels auch nach einem Rückbau im Boden verbleibt und diesen in ökologischer wie in landwirtschaftlicher Hinsicht dauerhaft entwertet (beeinträchtigtes Wurzelwachstum, Staunässe).
Hinzu kommen die breiten und schwerlastfähigen Zufahrtsstrassen, welche auch nach der Errichtung der Turbinen für Wartungsarbeiten und einen Rückbau der Anlagen bestehen bleiben und häufig durch bisher naturbelassene Gebiete und Wälder gebaut werden müssen.
Sehr schlechte Ökobilanz
Neben früher genannten Umweltproblemen wie der Gefährdung von Flugtieren und der Versieglung von Naturböden, ist auch die CO2-Bilanz von Windturbinen schlechter als jene des heutigen Schweizer Strommix. Zwar stossen Windturbinen im Betrieb (wie auch Solarzellen, Stauwehre und AKWs) kein CO2 aus. Für den Bau der Turbinen sind aber im Verhältnis zur Stromausbeute enorme Mengen an Beton sowie der Transport grosser Materialmengen und die Förderung von Rohstoffen notwendig, was alles direkt oder indirekt CO2 emittiert.
So kommt eine Studie im Auftrag des BAFU (Tab. 4.1, S. 16) zum Schluss, dass der Gesamtausstoss an CO2 über die gesamte Lebensdauer der Anlage und im Verhältnis zur produzierten Strommenge bei Windturbinen 4.5 mal so hoch ist als bei Laufwasserkraftwerken und immer noch deutlich grösser als bei der Atomkraft. Dabei betrachtet die Studie den "Strom ab Klemme Kraftwerk", dh. es ist dabei nicht berücksichtigt, dass durch die stark schwankende Stromproduktion der Windturbinen ein guter Teil des Stroms zwischengespeichert werden muss, wodurch Verluste entstehen, was die CO2-Bilanz des Windstroms nochmals verschlechtert.
Schlussendlich verursacht nach Ende der Lebensdauer die Entsorgung der Rotorblätter grosse Probleme . Die Faser-Verbundstoffe aus welchen diese bestehen, können nicht in herkömmlichen Kehrichtverbrennungsanlagen verbrannt werden, so dass im Ausland Rotorblätter teilweise in Deponien landen.
Dies alles muss ins Verhältnis gesetzt werden zu den verhältnismässig geringen Strommengen, welche die Anlagen liefern.
Auch in der Schweiz gilt, je mehr solcher Anlagen aufgestellt werden, desto höher das Risiko dass sich solche Unfälle ereignen.
Die Rotorblätter mit Längen von 80 Metern bestehen aus Faser-Verbundstoffen und beim Bruch dieser Rotorblätter werden feine Splitter und Fasern in einem Umkreis von mehreren hundert Metern verteilt. Die Gondeln befinden sich auf 150 Metern Höhe, wiegen ca. 350 Tonnen und haben die Grösse eines Einfamilienhauses. Darin befinden sich brennbare und für die Umwelt höchst gefährliche Materialien wie Lithiumbatterien und grosse Mengen Maschinenöl, welches bei Havarien Boden und Grundwasser gefährdet.
Aufgrund der Anlage-Grösse können Brände in der Gondel nicht gelöscht werden, was iinsbesonderen an Wald-Standorten massive Gefährdung mit sich bringt.
Eiswurf im Winter gefährdet Bevölkerung und beeinträchtigt Erholungsgebiete
Bei tiefen Temperaturen kann sich an den Rotorblättern Eis bilden, welches dann bei Rotation weggeschleudert wird.
Dies führt zur Sperrung von Wanderwegen und Langlaufloipen oder im schlimmeren Fall zu tödlichen Unfällen.
Dass es sich dabei nicht nur um ein hypothetisches Risiko handelt zeigt folgendes Video:
Aber auch entsprechende Warnschilder im Bereich existierender Windturbinen zeugen von dieser Gefahr, wie untenstehende von den Verenaforen (D) in der Nähe von Schaffhausen und von Peuchapatte (JU):
Pro & Contra
Pro & Contra
Windturbinen sind für die Betreiber ein einträgliches Geschäft. Nicht weil sie einen Mehrwert erwirtschaften oder effizient grosse Mengen Strom produzieren würden, sondern weil sie enorm subventioniert werden, deutlich stärker als z.Bsp. Photovoltaik. So wird für Strom aus Windturbinen im Durchschnitt das Vierfache des Marktpreises an Subventionen vergütet, bzw. es werden pro Turbine bis zu 1.4 Mio jährlich an Subventionen ausbezahlt.
Entsprechend hoch ist das Interesse der Investoren Windturbinen selbst an dafür völlig ungeeigneten Orten aufzustellen und entsprechend bewirbt die Windturbinen-Lobby diese Art der Stromherstellung. Zudem bezahlt das Bundesamt für Energie (BFE) Millionen an die Lobby-Vereinigung Suisse-Eole um die öffentliche Meinung zugunsten der Windenergie zu beeinflussen (siehe: Tagesanzeiger/Sonntagszeitung, Bund zahlt Million an Wind-Lobby).
So war z.Bsp. in der Planung des BFE-Mandates eine Massnahme wie folgt umschrieben: «Verstärkung der positiven Besetzung der Windenergie mit den Eigenschaften wie ‹billig›, ‹akzeptierbar›, ‹rentabel›, ‹schön›, (...).»
Auf dieser Seite finden Sie die gängigsten Argumente der Windturbinen-Lobby mit einigen Gegenargumenten, sowie zwei Broschüren der Windturbinen-Lobby mit ergänzenden Kommentaren.
Auflistung pro & contra
Windkraft und Energiestrategie
Behauptung:Windkraft ist ein wichtiger Teil der Energiestrategie
Gemäss der bundesrätlichen Botschaft zur Energiestrategie soll Windkraft bis 2050 4.3 TWh jährlich zur landesweiten Stromversorgung beitragen, 2020 waren es 146 GWh, d.h. keine 3.5% dieser Zielsetzung. Zudem basiert diese Zielsetzung auf dem Windatlas 2016, der aktuellere Windatlas 2019 weist demgegenüber an den meisten Standorten deutlich geringere mittlere Windgeschwindigkeiten aus, was auch den zu erwartenden Stromertrag vermindert (NZZ Artikel zu überschätzten Windstärken).
Die 4.3 TWh, welche unterdessen vermutlich kaum mehr realistisch sind, entsprächen ca. 6.5% der heutigen jährlichen Stromproduktion. Dies kann kaum als massgeblicher Beitrag zur Stromproduktion betrachtet werden und diese Strommenge könnte stattdessen durch einen haushälterischeren Umgang mit Energie eingespart werden. Zudem gibt es zu Zeiten mit hohem Windaufkommen auf dem europäischen Strommarkt bereits heute ein Überangebot an Windstrom und will man unbedingt Windstrom beziehen dann könnte er in diesen Zeiten auch importiert werden. Natürlich ist der Stromimport keine Antwort auf drohende Versorgungslücken, aber hier bietet auch inländischer Windstrom keine Lösung, denn dieser fällt dann an, wenn gerade der Wind bläst, nicht dann wenn Strom am dringendsten benötigt würde.
Massgeblicher Pfeiler der Schweizer Stromversorgung ist seit jeher die Wasserkraft und wird es wohl auch auf absehbare Zeit bleiben. Ein grösseres Ausbaupotential hat auch die Solarenergie (die bundesrätliche Botschaft nennt hier ein Produktionsziel von 11.1 TWh jährlich) sowie mittelfristig auch die Geothermie, für welche die bundesrätliche Botschaft ein Produktionsziel von 4.4 TWh jährlich nennt und welche mit weit weniger Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft nutzbar ist.
Will man aber in Zukunft sowohl auf Atomstrom als auch auf fossile Energieträger verzichten, dann wird kein Weg daran vorbeiführen unseren exzessiven (und stetig wachsenden) Energieverbrauch zu limitieren - daran wird auch das Wenige an Windstrom nichts ändern, welches wir in der Schweiz produzieren könnten, zum Preis zerstörter Natur und Landschaften.
Die Windkraft liefert im Winter nur marginal mehr Strom als im Sommer. Konkret waren es im Durchschnitt der hydrologischen Jahre 2009/10 bis 2018/19 knappe 57% des Windstroms, welcher im Winterhalbjahr Oktober bis März produziert wurde (gemäss den Produktionszahlen in den KEV-Listen des Bundesamtes für Energie).
Es ist somit weit weniger als die häufig behaupteten zwei Drittel, welche im Winter anfallen. Noch wichtiger aber ist, dass aufgrund der insgesamt sehr geringen Strommenge, diese 57% keinen nennenswerten Beitrag zur Deckung der Stromlücke leisten, oder mit anderen Worten "auch ein etwas grösserer Anteil von sehr wenig bleibt sehr wenig".
Internationaler Vergleich
Behauptung:Die Schweiz gehört bei der Windstromproduktion international zu den Schlusslichtern
Es erscheint sinnvoll, sich bei der Nutzung erneuerbarer Energiequellen an den lokalen geographischen Gegebenheiten auszurichten und entsprechend produziert die Schweiz seit Jahrzehnten nahezu zwei Drittel ihres Stroms mit Wasserkraft, einer der umweltschonendsten Technologien zur Stromproduktion.
In der Spitzengruppe bezüglich Windstromproduktion finden sich allesamt Ländern mit langer Küstenlinie, da dort die geeigneten Voraussetzungen für die Nutzung der Windkraft herrschen (regelmässige starke Windaufkommen, tiefe Höhenlage mit entsprechend hoher Luftdichte). Niemand wirft Dänemark vor "zu den Schlusslichtern" in der Nutzung der Wasserkraft zu gehören (Wasserkraft macht am dänischen Strommix einen Anteil von 0% aus) und ähnlich unbegründet ist der Vorwurf an die Schweiz betreffend Windkraft.
Gerne verweisen Windkraftbefürworter auch auf Österreich, welches tatsächlich einen deutlich höheren Windstromanteil produziert als die Schweiz. Allerdings stehen praktisch sämtliche österreichischen Windturbinen in der sogenannten pannonischen Tiefebene im Osten des Landes. Dies ist ein Gebiet mit weiten Flächen ohne Erhebungen und einer tiefen Höhenlage (unterhalb 200 m.ü Meer) mit entsprechend hoher Luftdichte.
Die pannonische Tiefebene weist Windverhältnisse auf, wie sie in der Schweiz nicht vorkommen. In den gebirgigen Gebieten Österreichs stehen kaum Windturbinen, dafür wird dort wie in der Schweiz viel Strom mit Wasserkraft produziert.
Vergleich mit anderen Landschaftsbeeinträchtigungen
Behauptung:Windturbinen beeinträchtigen das Landschaftsbild nicht mehr als Hochspannungsmasten, Skisport-Anlagen und Autobahnen
Heutige Windturbinen erreichen Höhen von 230 Metern und überragen damit alle heute in der Schweiz existierenden Bauten. Die meisten Hochspannungsmasten sind weniger als 50 Meter, Seilbahnstützen weniger als 100 Meter hoch.
Hinzu kommt, dass das menschliche Sehvermögen weit stärker auf bewegte Objekte reagiert als auf unbewegte. Damit werden die drehenden Rotoren (zu den Zeiten wo sie sich drehen) vom Betrachter weit stärker wahrgenommen als dies bei unbewegten Bauten derselben Grösse der Fall wäre. Nachts müssen die Turbinen zudem aus Gründen der Flugsicherheit mit Blinklichtern beleuchtet werden, was zusätzliche visuelle Beeinträchtigung zur Folge hat.
Hier finden sich photorealistische Visualisierungen basierend auf echten Anlage- und Geodaten, welche veranschaulichen wie in der Schweiz geplante Wind-Industriegebiete die Landschaft beeinträchtigen werden.
Zu Guter Letzt gilt es auch immer landschaftliche (und andere) Beeinträchtigungen ins Verhältnis zu setzen zum Nutzen welcher aus einem Eingriff in die Natur resultiert. Und in dieser Güterabwägung schneiden Windturbinen in der Schweiz im Vergleich mit anderen Infrastrukturbauten besonders schlecht ab. Während z.Bsp. am Ski-Tourismus Tausende von Arbeitsplätzen hängen, hätte das von der Bevölkerung abgelehnte Windindustriegebiet Lumnezia (GR) mit 18 riesigen Turbinen gerade einmal 6 Arbeitsplätze geschaffen (und im gleichen Zug wohl einige Arbeitsplätze im Tourismus-Sektor vernichtet, da die Region in touristischer Hinsicht entwertet worden wäre). Dass Windturbinen hierzulande auch keinen namhaften Beitrag zur Stromproduktion und Versorgungssicherheit leisten können, wurde an anderer Stelle bereits ausgeführt.
Windturbinen und Infraschall
Behauptungen:Infraschall ist nicht wahrnehmbar und kann dem Menschen darum nicht schaden - Die Schädlichkeit von Infraschall ist wissenschaftlich nicht nachgewiesen - Es ist nur eine Minderheit der Bevölkerung, welche sensibel auf Infraschall reagiert
Während es tatsächlich Studien gibt, welche keine Schädlichkeit feststellen, gibt es auch diverse Studien welche eine solche Schädlichkeit bejahen, ebenso wie Berichte betroffener Anwohnerinnen und Anwohner, welche Auswirkungen des von Windturbinen generierten Infraschalls auf den menschlichen Körper bezeugen, z.Bsp:
Im Sinne des Vorsorgeprinzips erschiene es angebracht, die Gesundheit der Bevölkerung auch vor einer noch nicht vollständig erforschten Gefährdung zu schützen, bzw. den Nachweis der Unschädlichkeit eher als den Nachweis der Schädlichkeit zu fordern. Viele Länder die mit der Nutzung der Windenergie schon mehr Erfahrung haben, haben aus diesem Grund gesetzliche Mindestabstände von Windkraftanlagen zu Wohnbauten von 1000 bis 3000 Metern eingeführt, in der Schweiz existieren solche gesetzlichen Mindestabstände bisher nur in einzelnen Gemeinden.
Völlig zynisch ist der Verweis darauf, dass Betroffene eine Minderheit darstellen. Man stelle sich vor es würde jemand gegen behindertengerechtes Bauen das Argument ins Feld führen, es sei ja nur eine Minderheit der Bevölkerung behindert.
Windturbinen und Vögel
Behauptung:Hauskatzen töten viel mehr Vögel als Windturbinen
Die Behauptung ist nicht falsch, sie verschweigt aber, dass nicht alle Vogelarten gleichermassen bedroht sind und der Verlust eines Individuums entsprechend nicht bei allen Arten dieselbe Bedrohung für die Arterhaltung darstellt.
Konkret nennt BirdLife folgende durch Windturbinen bedrohte Vogelarten (allesamt nicht im Beutespektrum der Hauskatze):
Birk-, Auer-, Schnee- und Haselhuhn (Vertreibung durch Lebensraumveränderung)
Rotmilan, Schwarzmilan, Falke, Feldlerche, Mäusebussard, Uhu und Käuze, Weiss- und Schwarzstorch (Gefährdung durch Kollision).
Unter dem Strich ist die Behauptung ähnlich irreführend als würde man die Wilderei von Nashörnern dadurch zu relativieren versuchen, dass doch viel mehr Säugetiere dem Strassenverkehr zum Opfer fallen.
Windturbinen, Vögel und Klimawandel
Behauptung:Vögel sind weit mehr vom Klimawandel bedroht, welchen wir mit Windturbinen bekämpfen
Selbst wenn in der Schweiz mehr als tausend Windturbinen gebaut würden, würde dies den Verlauf der Klimaerwärmung nicht beeinflussen. Zu gering sind die produzierten Strommengen. Für die hiesige Vogelwelt bedeutet ein Zubau von Windturbinen einfach, dass zu einer Bedrohung durch die Klimaerwärmung noch die Bedrohung durch hunderte riesiger Rotoren hinzukommt.
Auch ist die Windstromproduktion keineswegs CO2-neutral wie es die Behauptung suggeriert. Gemäss einer Studie im Auftrag des BAFU ist der Gesamtausstoss an CO2 über die gesamte Lebensdauer der Anlage (Transporte, Betonherstellung, ...) und im Verhältnis zur produzierten Strommenge bei Windturbinen 4.5 mal so hoch als bei Laufwasserkraftwerken und immer noch deutlich grösser als bei der Atomkraft.
Trotz intensiver Lobby-Arbeit, welche teilweise mit Steuergeldern unterstützt wird, wächst der Widerstand gegen den Bau industrieller Windturbinen in der ganzen Schweiz.
Mindestens 50 lokale Organisationen wehren sich heute schon in der ganzen Schweiz vor Ort gegen konkret geplante Windindustrie-Projekte, und engagieren sich so für den Erhalt von Landschaft und Natur. Allein im Kanton Zürich sind es mindestens sechs regionale Organisationen, in welchen sich Bürgerinnen und Bürger zum Schutz ihrer unmittelbaren Lebensumgebung engagieren:
Teilen auch Sie unsere Besorgnis um Landschaft und Bevölkerung des Kantons Zürich? Sind auch Sie erschüttert, mit welch brachialer Rücksichtslosigkeit die Windturbinen-Industrie die Lebensqualität der Bevölkerung gefährdet sowie Vandalismus an Natur und Tierwelt betreibt, um eine vernachlässigbare Menge von vorgeblich nachhaltigem Strom und eine erkleckliche Menge an Subventionen zu erzeugen?
Dann gibt es neben der Mitgliedschaft in unserem VereinMitgliedschaft in unserem Verein und der finanziellen Unterstützung unseres Engagements viele weitere Möglichkeiten sich auf individueller und/oder lokaler Ebene für den Schutz von Bevölkerung, Natur und Landschaft einzusetzen:
Kontaktieren Sie Politikerinnen und Politiker auf Gemeinde- und Kantonsebene und teilen ihnen Ihre Besorgnis mit. Im Zürcher Kantonsparlament (Kantonsrat) ist die Kommission für Planung und Bau zuständig dafür einen Richtplan zu erarbeiten, in welchem allfällige Windturbinenstandorte eingetragen würden.
Schreiben Sie Leserbriefe an Medien mit starker Verbreitung im Kanton Zürich.
Werden Sie auf sozialen Medien aktiv und verbreiten Sie unsere Web-Seite (fl-zh.ch, freie-landschaft-zuerich.ch)
Gründen Sie regionale Interessensgruppen/Vereine, um sich gegen geplante Windturbinen in Ihrer unmittelbaren Umgebung zu wehren. Freie Landschaft Zürich wird nicht gegen jedes einzelne Projekt im Kanton aktiv sein können und versteht sich als Dachorganisation regionaler Vereine, welche sich vor Ort engagieren.
Einige Gemeinden in der Schweiz haben in ihrer Gemeindeordnung Mindestabstände für Windturbinen von Wohngebäuden festgelegt oder Schutzzonen eingerichtet in welchen keine Windturbinen erstellt werden dürfen:
2022 hat das Bundesgericht der Gemeinde Tramlan Recht gegeben (Entscheid 1C_149/2021), welche 2015 in der Gemeindeordnung einen Mindestabstand zwischen industriellen Windturbinen und Wohngebäuden festgesetzt hat.
Dieser Bundesgerichtsentscheid ist wegweisend, da er die Kompetenz der Gemeinden bejaht solche Mindestabstände festzulegen und es scheint michts dagegen zu sprechen, dass solche Mindestabstände auch für andere Objekte, wie z.B. Wälder gelten können.
Die Festsetzung in Tramelan war das Ergebnis einer Gemeinde-Initiative Hier findet sich der Initiativ-Bogen (in französisch) der Gemeindeinitiative in Tramelan.
Froideville (VD) hat 2020 ein zehnjähriges Moratorium für Windturbinen auf Gemeindegebiet beschlossen.
Dies können Sie auf politischem Weg auch in Ihrer Gemeinde initiieren! Weitere Beispiele finden Sie im Informationskasten "Demokratische Entscheide gegen Windkraft".
Motivieren Sie Bekannte, Vereinskolleginnen und -kollegen, sowie Arbeitskolleginnen und -kollegen unser Engagement zu unterstützen und sich uns anzuschliessen.
Ihre Ideen für weitere Möglichkeiten sich zu engagieren nehmen wir gerne über unser Kontaktformular entgegen oder über kontakt@freie-landschaft-zuerich.ch
Freie Landschaft Schweiz lanciert Initiativen zum Schutz von Wald und Volksrechten:
Freie Landschaft Zürich setzt sich ein für den Schutz von Bevölkerung, Natur und Landschaft des Kantons Zürich vor der drohenden Errichtung industrieller Windturbinen.
Wir verstehen uns als Dachorganisation lokaler Organisationen, welche sich im Zusammenhang mit konkreten Projekte zur Errichtung industrieller Windturbinen im Kanton Zürich engagieren werden.